ADR-Vorschriften, Kennzeichnung und Sicherheitsmaßnahmen für den Gefahrguttransport. Was Sie als Versender wissen müssen.
Gefahrgut sind Stoffe und Gegenstände, die beim Transport eine Gefahr für Mensch, Tier oder Umwelt darstellen können. Dazu gehören: Brennbare Flüssigkeiten (Farben, Lösungsmittel, Kraftstoffe), Gase (Propan, Acetylen, Sauerstoff), Ätzende Stoffe (Säuren, Laugen, Batteriesäure), Giftige Stoffe, Oxidationsmittel und Lithiumbatterien. Auch alltägliche Produkte wie Parfüm, Nagellackentferner oder Spraydosen fallen unter die Gefahrgutvorschriften, wenn sie in größeren Mengen transportiert werden.
Das ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) teilt Gefahrgut in 9 Klassen ein: Klasse 1: Explosive Stoffe. Klasse 2: Gase. Klasse 3: Entzündbare flüssige Stoffe. Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe. Klasse 5: Oxidierende Stoffe. Klasse 6: Giftige und ansteckende Stoffe. Klasse 7: Radioaktive Stoffe. Klasse 8: Ätzende Stoffe. Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe (inkl. Lithiumbatterien). Jede Klasse hat spezifische Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Transportvorschriften.
Gefahrgut muss in UN-geprüften Verpackungen transportiert werden — erkennbar am UN-Symbol und der Zulassungsnummer. Die Verpackung muss der Verpackungsgruppe entsprechen: Gruppe I (große Gefahr), Gruppe II (mittlere Gefahr) oder Gruppe III (geringe Gefahr). Jedes Packstück muss mit dem UN-Gefahrzettel (Raute mit Gefahrsymbol), der UN-Nummer und der korrekten Versandbezeichnung gekennzeichnet sein. Fehlende oder falsche Kennzeichnung kann zu Bußgeldern ab 500€ führen.
Nicht jeder Gefahrguttransport erfordert den vollen ADR-Aufwand. Die wichtigste Erleichterung ist die Kleinmengenregelung (ADR 1.1.3.6): Unterhalb bestimmter Mengengrenzen gelten vereinfachte Vorschriften. Beispiel: Bis 333 kg Farben (Klasse 3, Verpackungsgruppe III) dürfen ohne ADR-Schulungsbescheinigung transportiert werden. Trotzdem gelten: Korrekte Verpackung, Kennzeichnung der Packstücke und ein Beförderungspapier. Für Privatpersonen gilt die Handwerkerregelung — kleine Mengen für den Eigenbedarf sind weitgehend freigestellt.
KlickTransporte transportiert Gefahrgut der Klassen 3, 8 und 9 in Kleinmengen gemäß ADR 1.1.3.6. Dazu gehören: Farben, Lacke und Lösungsmittel (bis 333 kg). Batterien und Lithium-Akkus (mit Sondervorschriften). Reinigungsmittel und Chemikalien in handelsüblichen Mengen. Für größere Mengen oder höhere Gefahrgutklassen vermitteln wir zertifizierte Gefahrgut-Speditionen. Kontaktieren Sie uns vor der Buchung — wir prüfen, ob Ihre Sendung unter die Kleinmengenregelung fällt.
Ja, Kleinmengen der Klassen 3, 8 und 9 gemäß ADR 1.1.3.6. Für größere Mengen vermitteln wir Spezialisten.
Unterhalb der Kleinmengengrenzen nicht. Darüber hinaus ist eine Unterweisung nach ADR 1.3 für alle Beteiligten Pflicht.
Gefahrgut-Zuschläge variieren je nach Klasse und Menge. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot.